Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Dienstleistungen der Sentrust im Bereich E-Mail-Authentifizierung, Zertifikatsabwicklung und Managed Services. Fassung: Juli 2026.
Stand: Juli 2026 · Diese AGB gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmen (B2B).
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Keiser Financial, Schinhaltenstrasse 8, 6370 Oberdorf, handelnd unter der Bezeichnung «Sentrust» (nachfolgend «Sentrust») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen E-Mail-Authentifizierung (SPF, DKIM, DMARC), Transportabsicherung (MTA-STS, TLS-RPT, DANE), Zertifikatsabwicklung (VMC, CMC) sowie damit verbundene Beratungs-, Monitoring- und Betriebsleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Sentrust stimmt ihnen ausdrücklich und schriftlich zu. Individuelle Vereinbarungen (Offerte, Service-Vereinbarung, SLA) gehen diesen AGB vor.
1.3 Das Angebot von Sentrust richtet sich ausschliesslich an Unternehmen und öffentliche Stellen, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
2. Leistungen
2.1 Audit: Das Audit umfasst die Analyse öffentlich zugänglicher DNS-Einträge, der vom Kunden bereitgestellten DMARC-Reportdaten sowie der gemeldeten Versandinfrastruktur. Es mündet in einen schriftlichen Befund mit Massnahmenempfehlung.
2.2 Implementierung (Setup): Die Implementierung umfasst die in der Offerte bezeichneten Arbeiten, insbesondere Konsolidierung und Erstellung von DNS-Einträgen, Konfiguration von Versandsystemen in Zusammenarbeit mit deren Anbietern sowie die stufenweise Anpassung der DMARC-Policy nach dokumentierten, datenbasierten Kriterien.
2.3 Managed Service (Abonnement): Der Managed Service umfasst — je nach gewähltem Paket — laufendes Report-Monitoring, Pflege der Authentifizierungs-Einträge bei Infrastrukturänderungen, Überwachung von Zertifikatslaufzeiten inklusive Erneuerungsabwicklung, Lookalike-Domain-Überwachung sowie periodisches Reporting.
2.4 Zertifikate Dritter: VMC- und CMC-Zertifikate werden durch Zertifizierungsstellen (Certificate Authorities, «CA») bzw. Mark Verifying Authorities («MVA») ausgestellt. Sentrust wickelt den Ausstellungsprozess ab, ist jedoch nicht Ausstellerin. Über die Ausstellung, Verweigerung oder Revokation entscheidet ausschliesslich die CA/MVA nach deren Richtlinien. Sentrust schuldet die sorgfältige Prozessführung, nicht den Ausstellungserfolg.
2.5 Leistungen Dritter: Die Darstellung von Markenlogos (BIMI), Zustellentscheide und Reputationsbewertungen obliegen den jeweiligen Mailbox-Providern (z. B. Google, Yahoo, Apple, Microsoft). Deren Richtlinien können sich jederzeit ändern; Sentrust passt die Leistungen im Rahmen des Abonnements an, garantiert jedoch keine bestimmten Darstellungs- oder Zustellentscheide Dritter und keine bestimmten Marketing-Kennzahlen (z. B. Öffnungsraten).
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt rechtzeitig bereit: Zugang zur DNS-Zonenverwaltung im vereinbarten Modell (delegierter Zugriff, CNAME-Delegation oder Umsetzung dokumentierter Change-Anweisungen), Auskünfte zur Versandinfrastruktur, das Logo in geeigneter Vektorform sowie die für Zertifikate erforderlichen Nachweise (insbesondere Markeneintragung bzw. Nutzungsnachweise).
3.2 Der Kunde gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte an Domains, Marken und Logos verfügt, und stellt Sentrust von Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlenden Rechten resultieren.
3.3 Erteilt der Kunde erforderliche Freigaben oder Mitwirkungen nicht innert angemessener Frist, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend; Mehraufwand kann nach Aufwand verrechnet werden.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung setzt sich zusammen aus: (a) einmaliger Setup-Vergütung, (b) wiederkehrender Abonnementsgebühr gemäss gewähltem Paket und (c) Gebühren der CA/MVA für Zertifikate, die Sentrust im Namen und auf Rechnung des Kunden oder als durchlaufender Posten ohne Zuschlag weiterverrechnet.
4.2 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer. Setup-Vergütungen sind bei Projektstart, Abonnementsgebühren monatlich im Voraus, Zertifikatsgebühren bei Bestellung fällig. Zahlungsfrist: 30 Tage netto.
4.3 Sentrust kann die Abonnementspreise mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten auf ein Vertragsjahresende anpassen. Bei Erhöhungen steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.
5. Vertragsdauer und Beendigung
5.1 Das Abonnement wird — sofern nicht anders vereinbart — für eine Mindestdauer von zwölf Monaten abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um je zwölf Monate, sofern es nicht mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
5.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
5.3 Exit und Übergabe: Bei Vertragsende erhält der Kunde ohne zusätzliche Vergütung das Übergabedossier: dokumentierte DNS-Einträge, Schlüssel- und Zertifikatsinventar, Change-Log und Report-Zugänge, soweit übertragbar. DNS-Zonen, Schlüssel und Zertifikate stehen im Eigentum bzw. unter der Kontrolle des Kunden.
5.4 Nach Vertragsende entfällt die Überwachung. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass ablaufende Zertifikate und nicht nachgeführte DNS-Einträge die Logo-Darstellung und Zustellbarkeit beeinträchtigen können.
6. Service Levels
Reaktionszeiten, Berichtsturnus und Eskalationswege richten sich nach dem gewählten Paket und werden in der Service-Vereinbarung (SLA) festgehalten. Ist keine SLA vereinbart, erbringt Sentrust die Leistungen innert angemessener Frist während der Geschäftszeiten.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Sentrust erbringt die Leistungen fachgerecht und mit der Sorgfalt eines spezialisierten Dienstleisters (Auftragsrecht, Art. 394 ff. OR). Soweit einzelne Arbeitsergebnisse als Werk vereinbart sind, gelten die werkvertraglichen Bestimmungen.
7.2 Sentrust haftet nicht für: (a) Entscheide und Verhalten Dritter, insbesondere von CAs/MVAs, Mailbox-Providern, Registraren und Tool-Anbietern; (b) Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden; (c) Änderungen an der Versandinfrastruktur, die der Kunde ohne Information von Sentrust vornimmt; (d) die Erreichung bestimmter Marketing-Kennzahlen.
7.3 Die Haftung von Sentrust ist — soweit gesetzlich zulässig — beschränkt auf unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlte Vergütung (ohne durchlaufende Zertifikatsgebühren). Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 Abs. 1 OR) sowie für Personenschäden.
8. Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln Informationen der anderen Partei, die nicht öffentlich bekannt sind, vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung. Die Pflicht besteht nach Vertragsende für fünf Jahre fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
9. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
9.1 Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung sowie — bei der Bearbeitung von Personendaten im Auftrag des Kunden (z. B. in DMARC-Reportdaten enthaltene IP-Adressen und E-Mail-Adressen) — nach einer separaten Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung (Art. 9 DSG; soweit anwendbar Art. 28 DSGVO).
9.2 Sentrust trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Kundendaten und setzt Unterauftragsbearbeiter nur mit vertraglicher Absicherung ein; die aktuelle Liste wird auf Anfrage offengelegt.
10. Immaterialgüterrechte
10.1 Die für den Kunden erstellten Konfigurationen, Dokumentationen und Reports darf der Kunde zeitlich unbeschränkt für eigene Zwecke nutzen.
10.2 Methodik, Vorlagen, Werkzeuge und generisches Know-how von Sentrust verbleiben bei Sentrust. Rechte an Marken und Logos des Kunden verbleiben beim Kunden.
11. Referenznennung
Sentrust darf den Kunden nur mit dessen vorgängiger schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen. Anonymisierte, nicht rückführbare Fallbeschreibungen ohne Kundennennung sind zulässig.
12. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignissen beruht, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen (u. a. Ausfälle von DNS-Root- oder Provider-Infrastruktur, behördliche Anordnungen, grossflächige Cyberangriffe auf Dritte). Die betroffene Partei informiert unverzüglich.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige zu ersetzen.
13.2 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Kollisionsnormen.
13.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Sentrust. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.